Die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 und J2 dienen dazu, die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. So können Ärzte Abweichungen früher erkennen und daraus wichtige Informationen ableiten. Ergänzt werden die Untersuchungen durch die J1 und J2, welches die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche sind. Viele Eltern stellen sich die Frage, ob die U-Untersuchungen verpflichtend sind. Die Antwort darauf und weitere interessante Informationen erhältst du in diesem Artikel.
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Sind U-Untersuchungen in Deutschland Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen gibt es nicht. Es gibt hier jedoch Einschränkungen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die Früherkennungsuntersuchungen U1–U9 vorgeschrieben. Auch in den anderen Bundesländern ist das Einhalten der Termine jedoch empfehlenswert. Falls sie nicht wahrgenommen werden, erhalten sowohl das Jugendamt als auch das Gesundheitsamt eine Benachrichtigung darüber. Hintergrund ist, dass Vernachlässigungen und Misshandlungen des Kindes durch die Eltern frühzeitig erkannt werden sollen.
Im Rahmen der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Inhalte in den Vorsorge-Untersuchungen enthalten sein müssen. Wichtige Informationen erhältst du zudem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
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Termine für die einzelnen U-Untersuchungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz: G-BA) stellt genaue Regelungen bereit, wann die Früherkennungsuntersuchungen jeweils stattfinden sollten. Diese findest du auch in dem gelben Kinder-Untersuchungsheft.
- U1 – 1. Lebenstag
- U2 – 3. bis 10. Lebenstag
- U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
- U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
- U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
- U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
- U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a – 34. bis 36. Lebensmonat
- U8 – 46. bis 48. Lebensmonat
- U9 – 60. bis 64. Lebensmonat
Den Nachweis über die Durchführung der Untersuchungen kannst du anschließend bei eurer Kita-Stelle vorzeigen. Häufig wird diese verlangt, damit die Kinder überhaupt aufgenommen werden. Versäumst du einen Termin, dann erhältst du eine Erinnerung. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wird zudem das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt.
Aktuell: Durch den GKV-Spitzenverband ist geregelt, dass die Vorsorgeuntersuchungen ab der U6 auch nach dem festgeschriebenen Zeitraum noch durchgeführt werden können. Diese Regelung gilt während und bis zu 3 Monate nach der Corona-Krise.
U-Untersuchungen und ihre Bedeutung für Kinder
Die Untersuchungen werden auch als Früherkennungsuntersuchungen bezeichnet – und das aus gutem Grund. Die U1 bis U9 dienen dazu, die gesunde Entwicklung von Kindern zu überprüfen und zu gewährleisten. Anders als bei gewöhnlichen Arztbesuchen geht es dabei jedoch nicht bloß um den allgemeinen Gesundheitszustand. Es werden zudem die altersgemäße Entwicklung und das Verhalten der Kinder beobachtet. Dadurch können – gerade in den ersten Lebensjahren – eventuelle Defizite oder Krankheiten deutlich schneller erkannt werden. Dies kann einen entscheidenden Unterschied machen: besonders, wenn schnelles Handeln erforderlich ist.
Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, werden die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen in einem gelben Heft dokumentiert. Dieses wird der Mutter bereits nach der Geburt übergeben. Denke daran, das gelbe Heft gut aufzubewahren. Es enthält wichtige Informationen über die Gesundheit und die Entwicklung deines Kindes.
Tipp: Nutze die U-Untersuchungen, um deine Fragen zu stellen. So hast du zum Beispiel die Gelegenheit, mehr über die unterschiedlichen Baby-Bedürfnisse zu erfahren.
Vorsorgeuntersuchungen: Was wird dabei gemacht?
Im Rahmen der Kinder-Vorsorge stellen Ärzte fest, wie es um die Entwicklung deines Kindes steht. Dazu zählen verschiedene Aspekte. Zum einen wird in den Untersuchungen geschaut, ob bei der geistigen Entwicklung alles in Ordnung ist. Dein Kind wird dabei mit anderen Kindern seiner Altersgruppe verglichen – beispielsweise was die Sprachentwicklung und das Verhalten angeht. Zum anderen betrachtet der Arzt während der Untersuchung die motorische Entwicklung. Die Bewegungsabläufe werden dabei ebenfalls mit gleichaltrigen Kindern verglichen. Wenn der Arzt Auffälligkeiten erkennt, hält er diese im gelben Untersuchungsheft fest.
Neben der altersgerechten Entwicklung stehen die Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten im Vordergrund. Dein Kind wird bei den Terminen daher gründlich untersucht. Der Kinderarzt wird die Eltern außerdem ausführlich über wichtige Impfungen beraten – manche Impfungen braucht ihr, wenn euer Kind in die Kita geht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten. Zum Beispiel werden eurem Baby bei der U2 und U3 Vitamin-K-Tropfen gegeben. Diese dienen zur Vorbeugung von Blutgerinnungen. Direkt nach der Geburt wird dein Kind im Rahmen einer speziellen Früherkennungsuntersuchung zudem auf angeborene Krankheiten untersucht. Die Ergebnisse dieses sogenannten Guthrie-Test findest du anschießend ebenfalls im gelben U-Heft.
Die Inhalte der Untersuchungen wurden ab September 2016 noch erweitert. Unter anderem werden seitdem die Augen gründlicher untersucht. Gleichzeitig achtet der Arzt auf die Interaktion zwischen Eltern und Kind.
Werden die U-Untersuchungen von der Kasse bezahlt?
Die regulären Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie die J1 werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten in der Regel. Nicht übernommen werden meistens die Zusatzuntersuchungen (U10, U11, J2). Außerdem kann euch die Berechtigung auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse entzogen werden, wenn ihr die Untersuchung nicht im angegebenen Zeitraum durchführen lasst. Wenn ihr euch über die Kostenübernahme unsicher seid, dann fragt am besten direkt bei eurer Krankenkasse nach. Diese kann euch weitere Informationen zum Thema geben.
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