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Anträge in der Schwangerschaft: alles zu Elterngeld und Co.

Anträge in der Schwangerschaft: alles zu Elterngeld und Co.

Julia
Hebammenwissen von: Julia
Lesedauer: 13 min.

Anträge, Termine, Organisatorisches: Für Schwangere gibt es so einiges zu tun. Damit ihr über eure To Dos während der Schwangerschaft nicht den Überblick verliert, haben wir hier eine Auflistung eurer wichtigsten Aufgaben für euch zusammengestellt. So habt ihr stets eine Übersicht über benötigte Unterlagen – und wisst, wann ihr Elterngeld, Elternzeit und Co. beantragen solltet.

Termine für Schwangere im ersten Trimester

Anträge müsst ihr zwar im ersten Trimester noch keine stellen – dafür gibt es aber bereits eine Reihe an Terminen, die ihr vereinbaren solltet. Wir zeigen euch, was werdende Eltern in den ersten Wochen zu erledigen haben:

  • Hebammensuche (5.–7. SSW): Ihr habt bestimmt noch ganz andere Dinge im Kopf, doch ihr solltet euch tatsächlich schon zu Beginn der Schwangerschaft auf die Suche nach einer geeigneten Hebamme machen. Bestimmt wisst ihr, dass in Deutschland ein starker Hebammenmangel herrscht. Daher ist es umso wichtiger, euch schon jetzt eine Begleiterin für die Geburt und das Wochenbett zu suchen. Sie kann für Mutter und Kind eine wichtige Stütze sein. Selbst die Schwangerschaftsuntersuchungen können von der Hebamme durchgeführt werden. Wir ihr eine Hebamme finden könnt, erfahrt ihr in unserem Ratgeber.
  • Mehrbedarf anmelden (5.–7. SSW): Für Mütter mit Anspruch auf Hartz IV wird vom Staat ab der 12. SSW ein sogenannter Mehrbedarf bezahlt. Um diesen zu erhalten, solltest du der Agentur für Arbeit frühzeitig mitteilen, dass du schwanger bist. So kannst du sichergehen, dass dir der Mehrbedarf pünktlich ausgezahlt wird.
  • Hochzeitstermin vereinbaren (5.–6. SSW): Unverheiratete Eltern möchten sich vielleicht noch trauen lassen, bevor ihr Kind kommt. Falls das bei euch der Fall ist, solltet ihr euch früh genug darum kümmern. Beim Standesamt kann man sich häufig frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin zur Trauung anmelden.
  • Schwangerschaftsvorsorge (5.–6. SSW): Beim ersten Vorsorgetermin erhältst du den Mutterpass und deinen errechneten Geburtstermin. Du kannst die Termine entweder bei deiner Hebamme oder beim Frauenarzt machen. Vorsorgetermine finden zunächst alle 4 Wochen statt.
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  • 1. Ultraschalluntersuchung (9.–12. SSW): Bei dieser Vorsorgeuntersuchung wird deine Schwangerschaft vom Frauenarzt noch einmal bestätigt. Du siehst dein Kleines zum ersten Mal im Ultraschall und kannst vielleicht sogar das Herzchen schlagen sehen.
  • Pränataldiagnostik (10.–14. SSW): Die Pränataldiagnostik wird auch als Ersttrimestertest bezeichnet. Dieser findet normalerweise zwischen der 10. und 14. Schwangerschaftswoche statt. Es können dabei bereits Vorerkrankungen erkannt werden. Beachtet jedoch, dass die Untersuchung meistens nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
  • Zahnarzttermin (5.–12. SSW): Durch eventuelle Nährstoffmängel können bei dir während der Schwangerschaft Zahnfleisch- oder Zahnprobleme auftreten. Du solltest daher schon frühzeitig zur Vorsorge bei deinem Zahnarzt gehen. Außerdem werden in der Schwangerschaft bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen von der Krankenkasse übernommen.
  • Haushaltshilfe beantragen (6.–12. SSW): Solltest du aufgrund deiner Schwangerschaft nicht in der Lage sein, den Haushalt weiterzuführen, so wird dir unter Umständen eine Haushaltshilfe von der Krankenversicherung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass du von deinem Arzt oder deiner Hebamme einen Nachweis darüber erhältst, den Haushalt nicht selbst weiterführen zu können. Gründe dafür können Komplikationen oder Krankheiten während der Schwangerschaft sein. Außerdem musst du nachweisen, dass niemand anderes (zum Beispiel dein Ehemann) den Haushalt übernehmen kann.

Mutterschutz, Geburtsort und mehr: Organisatorisches im zweiten Trimester

Im zweiten Trimester gibt es für werdende Mütter und Väter schon mehr zu tun. Lasst euch jedoch von der langen Liste nicht aus der Ruhe bringen. Es kann sein, dass nicht alle Punkte davon auf euch zutreffen. Eine Vaterschaft muss zum Beispiel nur anerkannt werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Teilt euch die To Dos am besten untereinander auf. Ihr werdet sehen, dass es gar nicht so viel Zeit in Anspruch nimmt wie ihr denkt.

  • Arbeitgeber informieren (13.–14. SSW): Offiziell solltet ihr den Arbeitgeber informieren, sobald ihr selbst von eurer Schwangerschaft erfahrt. Es kann jedoch ratsam sein, die ersten zwölf Wochen, welche manchmal kritisch sein können, abzuwarten.
  • Mutterschutz beantragen (13.–14. SSW): Du beantragst den Mutterschutz automatisch, sobald du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst. Frage jedoch vorher nach, ob es in eurem Betrieb spezielle Regelungen über benötigte Unterlagen oder ähnliches gibt.
  • Geburtsvorbereitungskurs anmelden (13.–10. SSW): Wenn du einen Geburtsvorbereitungskurs machen möchtest, dann solltest du dich bereits frühzeitig dafür anmelden. Solche Kurse sind meistens schnell ausgebucht. Alternativ kannst du auch unseren online Schwangerschafts- & Geburtsvorbereitungskurs ansehen. Du erhältst darin alle wichtigen Infos – und kannst nach der Buchung sofort loslegen.
  • 2. Ultraschalluntersuchung (19.–23. SSW): Möchtet ihr das Geschlecht eures Babys lieber noch nicht erfahren? Dann solltet ihr dem Frauenarzt vor der zweiten Ultraschalluntersuchung darüber Bescheid geben. Es kann sein, dass das Geschlecht bereits erkennbar ist.
  • Vaterschaftsanerkennung (20.–23. SSW): Unverheiratete Paare sollten vor der Geburt ihres Kindes die Vaterschaft anerkennen lassen. Dies ist zum Beispiel beim Jugendamt oder beim Standesamt möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung brauchen Eltern, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben möchten. Wird dies versäumt, so liegt das Sorgerecht für das Kind zunächst allein bei der Frau. Die Vaterschaftsanerkennung könnt ihr entweder vor oder nach der Geburt erledigen. Vorher benötigt ihr den Mutterpass, aus dem der voraussichtliche Geburtstermin hervorgeht. Hinterher ist die Geburtsurkunde des Neugeborenen notwendig. Fragt bei eurem Standesamt bzw. Jugendamt vorher noch einmal nach, ob ihr besondere Unterlagen mitbringen müsst.
  • Kita-Platz finden (20.–24. SSW): Richtig gelesen – in einigen Orten muss man sich bereits vor der Geburt um einen Kita-Platz bemühen. Schaut euch um und fragt bei den Kitas in eurer Umgebung nach. Dort erfahrt ihr, wann ihr euer Kind anmelden solltet.
  • Geburtsort wählen (23.–27. SSW): Überlegt euch gemeinsam, welcher Geburtsort für euch der Richtige ist. Zur Wahl stehen: Entbindungsklinik, Geburtshaus oder Hausgeburt. Für jeden dieser Orte solltet ihr früh genug nachfragen, wann ihr euch anmelden müsst. Schaut euch ruhig ein paar Optionen an – es ist wichtig, dass ihr euch wohlfühlt!
  • Zahnarzttermin (23.–24. SSW): Melde dich noch einmal bei deinem Zahnarzt, um eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Das kann Karies, Zahnfleischblutungen und Parodontitis bei schwangeren Frauen vorbeugen.
  • Elterngeld Antrag vorbereiten (24. SSW): Abgeben könnt ihr den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt – ihr braucht dazu die Geburtsurkunde eures Kindes. Um euch im Wochenbett aber besser erholen zu können, solltet ihr das Formular jetzt schon vorbereiten. Dann müsst ihr am Ende nur noch die Geburtsurkunde hinzufügen.

Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kinderarzt: das 3. Trimester

Welche Bescheinigungen und Fristen du im 3. Trimester beachten solltest, erfährst du hier. Denn so langsam geht es in den Endspurt. Tipp: Bei der Buchung unserer Momallie Kurse erhältst du Zugriff auf tolle Checklisten. So kannst du deine To Dos gleich abhaken!

  • 3. Ultraschalluntersuchung (29.–32. SSW): Die dritte und letzte Ultraschalluntersuchung ist dazu da, die Fruchtwassermenge zu kontrollieren und zu schauen, dass bei deinem Baby alles in Ordnung ist.
  • Erstausstattung zusammenstellen (29.–36. SSW): Bald ist es schon so weit und ihr haltet euer Kleines in den Armen. Nun wird es Zeit, euch um die Erstausstattung zu kümmern. Dazu gehören sowohl Kleidung & Einrichtung für das Baby als auch deine Ausstattung für das Wochenbett.
  • Geburtsvorbereitungskurs (30.–32. SSW): Du wirst langsam doch nervös, wenn du an die Entbindung denkst? Keine Sorge, das ist ganz normal. Ein Geburtsvorbereitungskurs kann dir helfen, mit deinen Ängsten umzugehen. Außerdem lernst du praktische Atemtechniken und zahlreiche Geburtspositionen.
  • Elternzeit Vater anmelden (32. SSW): Wenn du als Vater direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, solltest du den Antrag spätestens 7 Wochen vor dem errechneten ET bei deinem Arbeitgeber einreichen. Als Mutter reicht es, den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt abzugeben. Die Elternzeit beginnt hier erst nach dem Mutterschutz. Denkt daran, dass ihr in euren Anträgen schon die gewünschten Zeiträume der nächsten 24 Monate nennen müsst – ihr solltet euch also vorher überlegen, welches Elternteil wann eine Pause macht. Es können entweder beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen oder nacheinander.
  • Kliniktasche packen (32.–34. SSW): Wenn der Entbindungstermin immer näher rückt, solltet ihr bereits eure Kliniktasche bereitmachen. Stellt diese an einen praktischen Ort (z.B. neben die Wohnungstür), damit ihr sie immer griffbereit habt. So seid ihr perfekt vorbereitet, wenn euer Kleines sich schon früher auf den Weg macht. Was alles in eure Kliniktasche gehört, erfahrt ihr in unseren exklusiven Checklisten, die ihr bei der Buchung eines Momallie Pakets nutzen könnt.
  • Mutterschaftsgeld beantragen (33.–34. SSW): Stelle den Antrag auf Mutterschaftsgeld am besten in der 33. oder 34. Schwangerschaftswoche, damit es nicht zu langen Wartezeiten kommt. Frühestens geht dies ohnehin erst 7 Wochen vor dem errechneten ET. Die Zahlung erfolgt durch deine Krankenkasse, sobald dein Mutterschutz beginnt. Das heißt, du erhältst das Mutterschaftsgeld ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach dem Entbindungstermin. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Maximal erhältst du von der Krankenkasse 13 € pro Kalendertag. Alles, was darüber hinausgeht, wird durch deinen Arbeitgeber bezuschusst. Tipp: Der Mutterschaftsgeldantrag kann auch von deiner Hebamme ausgestellt werden.
  • Anmeldung in der Geburtsklinik (34.–36. SSW): Stellt euch jetzt in der Geburtsklinik eurer Wahl vor, falls ihr es noch nicht getan habt. Wichtige Fragen könnt ihr dabei direkt vor Ort klären. Außerdem erhalten eure Ärzte und Hebammen bereits wichtige Informationen über deine Schwangerschaft und deine Vorstellungen.
  • Kinderarzt suchen (35. SSW): Besonders bei einer ambulanten Geburt solltet ihr euch schon vorher einen passenden Kinderarzt suchen. Die Wartelisten können hier nämlich sehr lang sein.
  • Anmeldung Krankenkasse (35. SSW): Ein Kind wird nicht automatisch mit versichert. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt sollten Eltern es daher bei der Krankenversicherung anmelden. Behaltet die Frist im Auge und schaut jetzt schon nach, welche Bescheinigungen ihr braucht. Damit euer Kind versichert werden kann, braucht ihr unter anderem die Geburtsurkunde.
  • Kindergeld beantragen (35.–36. SSW): Beantragen könnt ihr das Kindergeld erst nach der Geburt mit der Geburtsurkunde. Lasst euch damit jedoch nicht zu viel Zeit, damit ihr das Kindergeld pünktlich erhaltet. Eltern können sich daher schon in der Schwangerschaft auf den Antrag vorbereiten. Diesen schickt ihr an die für euch zuständige Familienkasse.

Nun weißt du, was ihr in der Schwangerschaft alles zu erledigen habt. Wir wünschen euch alles Gute!

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